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VERORDNUG

Gefahrtragung und Haftungsfreistellung

ART 1 - GESETZ UND ANWENDBARE SPRACHE

Diese Bestimmungen unterliegen der italienischen Sprache und nur der italienische Text ist verbindlich. Für alle nicht ausdrücklich geregelten Angelegenheiten wird auf die geltenden Vorschriften des italienischen Rechtssystems verwiesen.

ART 2 TEILNEHMER

Die Teilnehmen können Athleten beiderlei Geschlechts, die im Besitz eines gültigen ärztlichen Attests für den Radsport oder eines gültigen Tauglichkeitsnachweises für sportliche Aktivitäten mit hohem kardiovaskulärem Einsatz sind und für das laufende Jahr bei den F.C.I.-Radsportlern und -Meistern, der F.C.I., den Sportförderungseinrichtungen, die ein Abkommen mit der F.C.I. unterzeichnet haben, oder den von der UCI anerkannten ausländischen Radsportverbänden registriert sind. Teilnehmen können auch Nichtmitglieder, die im Besitz eines gültigen ärztlichen Attests für den Radsport oder eines gültigen Tauglichkeitsnachweises für sportliche Aktivitäten mit hohem Herz-Kreislauf-Einsatz sind!

ART 3 - STORNIERUNG DER VERANSTALTUNG

Sollte die Veranstaltung oder ein Teil der Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt oder eines ähnlichem, nicht von den Organisatoren der Tour d'Ortles zu verantwortendem Ereignis nicht stattfinden, kann die Teilnahmegebühr nicht zurückerstattet oder mit der Anmeldung späterer Ausgaben der Veranstaltung verrechnet werden.

ART 4 - ROUTENÄNDERUNG UND AUSSETZUNG DES EREIGNISSES

Der Veranstalter behält sich das unanfechtbare Recht und die Befugnis vor: die Streckenführung jederzeit zu ändern; die Randonnée jederzeit zu annullieren und/oder einzustellen, wenn es aus Sicherheitsgründen notwendig sein sollte.

ART 5 - STRAFFOLGEN BEI MENDACIOUS-ERKLÄRUNGEN

Über die strafrechtlichen Folgen, denen man sich im Falle falscher Erklärungen gemäß Artikel 46 und 76 des Präsidialerlasses 445/2000 in eigener Verantwortung aussetzt.

ART 6 - ART DER VERANSTALTUNG

Die Tatsache zur Kenntnis genommen zu haben, dass es sich bei der Veranstaltung, an der er teilnimmt, um einen Ausdauertest ohne Wettkampfcharakter handelt, der mit erheblichen körperlichen und psychischen (als Langstreckentour sogar extremen) Anforderungen verbunden und ohne Klassifikationen ist.                           

ART 7 - PHYSIKALISCHE BEDINGUNGEN UND RISIKOBEWUSSTSEIN

Dass er sich derzeit in einer ausgezeichneten körperlichen Verfassung befindet und keine offensichtlichen Kontraindikationen vorliegen, sodass seine körperliche Unversehrtheit durch die Teilnahme an dieser Randoneé-Radtour in keiner Weise gefährdet ist. Diesbezüglich erkläre ich, dass ich die Beschreibung der Radrundfahrt Tour d'Ortles auf der entsprechenden Webseite sorgfältig gelesen habe und somit die Strecke, die zurückzulegenden Höhenmeter, die Schwierigkeiten und die Gefahren der Veranstaltung kenne und dass ich mir somit der Risiken für meine persönliche Sicherheit und die anderer Personen, die an dieser Tour in völliger Eigenverantwortung, als würde es sich um einen individuellen Ausflug handeln, teilnehmen, zur Gänze bewusst bin, und dass ich diese Risiken in vollem Umfang akzeptiere, einschließlich der Mindestruhezeit, Nachtfahrten, der möglichen Anwesenheit von Tieren auf der Strecke, der möglichen schwierigen Witterungsbedingungen, Orientierungsproblemen, körperlicher und geistiger Ermüdung, Unwohlsein, Verletzungen, und ich mir daher vollkommen bewusst bin und das Risiko übernehme, dass ich an einem Ort verletzt werden und/oder bewegungsunfähig liegen bleiben könnte, wo es nicht möglich sein könnte, rechtzeitig Zugang zu medizinischer Versorgung zu erhalten, um körperliche, eventuell auch fatale Schäden zu verhindern. Daher bestätige ich auch nach eingehender Selbstreflexion, über ausreichende persönliche Erfahrung zu verfügen und im Vollbesitz der geistigen und körperlichen Fähigkeiten zu sein, um mit den Schwierigkeiten umgehen zu können, die auch im Hinblick auf das Auffinden von Wasser, Nahrung und Zufluchtsorten oder Ruhezonen auch bei ungünstigen Witterungsbedingungen und in den Nachtstunden auftreten könnten.

ART 8 - MITGLIEDSCHAFT

Bei einem Amateursportverein registriert zu sein, der als ordentliches Mitglied vom CONI anerkannt ist, und deshalb beim Verein, bei dem er registriert ist, die ärztliche Bestätigung seiner Eignung hinterlegt hat oder im Besitz eines persönlichen Eignungszeugnisses ist.

ART 9 - MEDIZINISCHES ZERTIFIKAT

Voraussetzung für die Teilnahme ist der regelmäßige Besitz des ärztlichen Zeugnisses gemäß folgender Voraussetzung:

  • für bei der FCI oder einer Sportförderungsgesellschaft registrierte Athleten: Eignungsnachweis für den Wettkampfradsport (Zeugnisse gelten nicht für andere Sportarten wie Triathlon, Duathlon, Leichtathletik etc.);
  • nur für Athleten, die nicht beim italienischen Radsportverband registriert sind und nicht über ein vom DataHealth-Dienst validiertes Zertifikat verfügen, das Hochladen von Daten und eine Kopie des ärztlichen Attestes auf dem ENDU-Portal bei der Registrierung. " Bei Veranstaltungen mit Teilnahme von Nichtmitgliedern (Teilnehmer mit Tageskarte gelten als Mitglieder):
  • für Personen mit italienischem Wohnsitz, die jedoch nicht bei der FCI oder den Sportförderorganisationen registriert sind: Eignungsbescheinigung für die Ausübung sportlicher Aktivitäten mit besonderer und hoher kardiovaskulärer Belastung (gemäß Ministerialerlass vom 24.04.2013) - für das richtige Modell (klicken Sie HIER öffnen): Zertifiziertes Modell für besondere sportliche Aktivität und hohe kardiovaskuläre Belastung;
  • für Personen mit ausländischem Wohnsitz: Berechtigungsnachweis zur Teilnahme an Radwettkämpfen, ebenfalls ausgestellt von einem Arzt im Wohnsitzland - für das richtige Modell (zum Öffnen HIER klicken). Bescheinigung für Ausländer. Die Überprüfung des korrekten Besitzes eines adäquaten Zertifikats kann vor Ort auf eine der folgenden Arten erfolgen:
  • Verifizierung der Sportkarte mit ihrem DataHealth-Logo und dem mit dem Rennen kompatiblen Ablaufdatum;
  • Verifizierung durch den Besitz des QRcode-DH;
  • nur für Athleten, die nicht beim italienischen Radsportverband registriert sind, Überprüfung einer Papierkopie des ärztlichen Attestes. "

ART.10 - R.C.V.T.-VERSICHERUNG

Im Besitz einer Haftpflichtversicherung sein durch eine Lizenz / Karte, ausgestellt von der ASD-Gesellschaft, die einer anerkannten Organisation angeschlossen ist, und / oder in jedem Fall durch eine persönliche Versicherungspolice gedeckt ist, die eine angemessene Deckung für alle Schäden garantiert, die während der Teilnahme an der Randonnée Tour d’Ortles Patent-Radsportveranstaltung auftreten;

ART 11 - ANSICHT DER REISE

Gelesen und in Kenntnis gesetzt worden zu sein über die Reiseroute Roadbbock, die entsprechenden Höhenprofile, das Programm und die Zeiten für das Erreichen der verschiedenen Kontrollpunkte unter Berücksichtigung der Wetter- und Straßenbedingungen, die möglicherweise schwierig sein könnten (Sonne, Wind, Regen, Blitz, Kälte, Nacht, Dunkelheit, Nebel, Schnee, Eis, Wirbelwind, unbeaufsichtigte und / oder wilde Tiere usw).

ART 12 - EINHALTUNG DER STRECKE UND DER KONTROLLPUNKTE

Halen Sie den Verlauf der Route ein und passieren Sie die angegebenen Kontrollpunkte, wobei Sie sich bewusst sein sollten, dass während der Route "geheime" Kontrollen eingerichtet werden können; bei Nichtdurchfahren eines der Kontrollpunkte wird sowohl ein Notsignal ausgelöst und führt zudem zum Ausschluss der Veranstaltung.

ART 13 - ROUTENSIGNALISIERUNG

Dass die Route nicht unbedingt markiert ist, sondern durch die Verwendung des Roadbooks individuell ist.

ART 14 - EREIGNISART

Dass es sich um keinen Wettbewerb handelt.

ART 15 - RISIKO UND GEFAHR

Dass jeder Radfahrer auf eigene Gefahr fährt und, da die Tour als persönlicher Ausflug gilt, der Teilnehmer nicht mehr Rechte als andere Verkehrsteilnehmer genießt.

ART 16 - STRASSENVERHALTENSREGELN

Dass jeder Radfahrer selbst und allein für etwaige Verstöße durch seine Person gegen die Regeln der Straßenverkehrsordnung, in deren Kenntnis er ist, verantwortlich ist;Dass die Organisatoren der Radrundfahrt.

ART 17 - UNTERSTÜTZUNGSDIENST

Sich des Fehlens jeglicher technischer Unterstützung und Unterstützung bewusst zu sein, nicht einmal der Gesundheitsfürsorge, und dass die für die Validierung der Fahrkarte eingerichteten Kontrollen, sowohl die deklarierten als auch die geheimen, die einzige Funktion haben, die Einhaltung der Route für zu überprüfen der Homologation des Patents dient und dass die Teilnehmer im Falle des Widerrufs für ihre Rückgabe und die des Fahrzeugs selbst sorgen müssen.

ART 18 - VERPFLICHTUNG DES TEILNEHMERS IM RÜCKZUG

Informieren Sie die Organisation sofort über Ihren Rückzug oder bei Verfall des spätesten Termins zur Erreichung eines Kontrollpunktes ("Gate Closing"-Zeit) – Sie sind sich dessen bewusst, dass im Falle einer Verspätung, welche nicht mitgeteilt wurde, die öffentlichen Einsatzkräfte alarmiert werden, wobei die Kosten und Verantwortlichkeiten vollständig von jenem Teilnehmer zu tragen sind, der dieser Verpflichtung nicht nachkommt.

ART 19 - STRASSENSTRASSEN

Die Straẞen sind für den Verker geöffnet.

ART 20 - STRASSENCODE

Gewissenhaft und strikt die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung einzuhalten.

ART 21 - SCHUTZHELM, UNFALLSATZ, KAPPE UND SCHUTZ

Einen homologierten Schutzhelm zu tragen und das Erste-Hilfe-Set sowie die Regenjacke und eine Rettungsdecke mitzuführen.

ART 22 - EINFÜHRUNG IN DIE STRASSENKREISLAUF

Keine großen Gruppen zu bilden, um den regelmäßigen Autoverkehr nicht zu behindern und denselben zu ermöglichen.

ART 23 - VERHALTENSREGELN AUF DER STRECKE

In einer einzigen Reihe zu fahren und, falls vorhanden, Radwege und / oder Plattformen für Radfahrer zu nutzen.

ART 24 - VISUELLE BELEUCHTUNGSGERÄTE

Vorne eine weiße und hinten eine rote Beleuchtung zu verwenden, die gut am Fahrrad befestigt ist und ausreichend ist, wenn das Tageslicht nicht ausreicht.

ART 25 - BREMSGERÄTE

Alle Fahrzeuge müssen ausnahmslos mit einem geeigneten und wirksamen Bremssystem ausgestattet sein, das auf beide Achsen mit starrer Hebelübersetzung, entweder über Kabel oder hydraulisch, wirkt.

ART 26 - AUSRÜSTUNG - REFLEKTIERENDE BÄNDER

Bei Nachtfahrten reflektierende Bänder und eventuelle Signalleuchten während der Fahrt zu tragen.

ART 27 - TELEFONIE - SMARTPHONE - VERPFLICHTUNG

Es ist obligatorisch, ein Mobiltelefon mit ausreichender Akkuleistung für seine Funktionsfähigkeit während des gesamten Wettbewerbs mitzuführen oder, falls nicht, eine Ersatzbatterie zu haben.

ART 28 - ABFALL

Den vom Radfahrer verursachten Abfall nicht auf der Straße wegzuwerfen, sondern in die entsprechenden Sammelbehälter zu werfen.

ART 29 - VERHALTENSETHIK

Ein respektvolles und korrektes Verhalten gegenüber den anderen Teilnehmern und gegenüber dem Anwesenden aufrecht zu erhalten.

ART 30 - STRASSENMANAGEMENT

Dass die Organisation nicht dazu verpflichtet ist, die Straßen zu schützen, die von Radfahrern, die an der Radtour des Patentes Randonnée teilnehmen, überquert werden;

ART 31 - GEWÄHRLEISTUNG

Dass der ASD Athletic Club Merano kein professioneller Veranstalter ist, sondern sich der Verein nicht zu Gewinn- und nur für spielerische Zwecke (Code 1174 Civ.) einsetzt. Daher erfolgt die Teilnahme an dem Radausflug „Brevet Randonnée“ immer freiwillig und nicht zu Gewinnzwecken. Daraus folgt, dass der vorgenannte organisierende ASV von jeder mit der Radrundfahrt Randonnée verbundenen Verantwortung befreit und in jedem Fall jeder Verantwortung enthoben ist. Der Athletic Club Merano ist auch von jeglicher Haftung in Bezug auf Ereignisse, die dem Radfahrer während der Rundfahrt widerfahren (wie z. B. Unfälle, Kursverlust, körperliche Probleme, Pannen, Diebstahl usw.), befreit. Daher ist die Radtour Randonnée lediglich als spontante Zusammenkunft unabhängiger Radfahrer, die an einem freien und persönlichen Ausflug teilnehmen, zu betrachten.

ART 32 - ERFRISCHUNGEN UND VERZICHT AUF RECHTSSTREITIGKEITEN

Dass aus purer Gastfreundschaft und Höflichkeit ohne Verpflichtung (gemäß Zivilgesetzbuch Art. 1174 und den folgenden) der oben erwähnte organisierende ASV spontan eine oder mehrere Erfrischungen für die Radfahrer unter freiwilliger Beteiligung organisieren kann, weshalb der Radfahrer, der an der Radrundfahrt Randonnée teilnimmt, auf jegliche etwaige rechtliche Schritte oder Ansprüche gegenüber dem oben genannten organisierenden ASV verzichtet, wobei anerkannt wird, dass es sich um einen nichtprofessionellen Verein handelt, der zu spielerischen Zwecken handelt (ex Art 1174 Zivilgesetzbuch). (Ethische Erklärung)

ART. 33 JERSEY TOUR D'ORTLES

Die Homologation des randonnèe Tour d'Ortles-Patents ist mit dem Zertifikat verbunden, das im Namen des ASD Athletic Club Merano ausgestellt wird. Der Besitz und das Tragen des offiziellen Tour d'Ortles-T-Shirts ist nur für diejenigen vereinbar, die in der Homologationsliste aufgeführt sind, oder für diejenigen, die den offiziellen Test der Tour d'Ortles absolviert haben und in der Liste der Finisher aufgeführt sind . Der ASD Athletic Club Meran warnt zum Schutz seines Images alle Patente, die das T-Shirt während der Teilnahme an der Ortler-Rundfahrt erhalten haben, davor, es zu verkaufen und/oder von Personen tragen zu lassen, die nicht über den Titel verfügen. Der ASD Athletic Club Meran warnt davor, das Tour d'Ortles T-Shirt herzustellen, kopieren oder ähnliches herstellen zu lassen und in jedem Fall das Tour d'Ortles-Logo zu verwenden. Jeder Verstoß gegen diesen Artikel wird rechtlich verfolgt.

ART 34 - ANTIDOPING

Ich wurde nicht positiv auf Doping getestet bei den programmierten bzw. unangekündigten Anti-Dopingkontrollen des U.C.I, des Nationalen bzw. Internationalen Olympischen Komitees und des WADA und ich habe mich nie geweigert, mich Anti-Dopingkontrollen bzw. Vorbeugetests zu unterziehen; (Ethische Erklärung)

ART 35 - ANTIDOPING - ÄNDERTE WERTE

Es wurden bei mir keine abweichenden Werte hinsichtlich der im Biologischen Pass angeführten biologischen Parametern festgestellt, im Sinne der einschlägigen Bestimmungen des WADA und des U.C.I, ohne dass diese auf einen beweisbaren genetischen bzw. physiologischen Zustand zurückzuführen sind; (Ethische Erklärung)

ART. 36 - ANTIDOPING – DROGEN UND BIOLOGISCHE SUBSTANZEN

Es wurden bei mir keine Medikamente oder biologisch bzw. pharmakologisch aktive Wirkstoffe gefunden, die verboten oder für die laut gesetzlichen bzw. Anti-Dopingbestimmungen eigens quantitative Schwellenwerte aufgeführt sind, ohne dass dafür eine plausible, dokumentierte Begründung vorgelegt bzw. der Gebrauch durch eine ausführliche ärztliche Verschreibung begründet ist; (Ethische Erklärung)

ART 37 - ANTIDOPING - UNGERECHTIGTE MEDIZINPRAXIS

Ich habe niemals auf medizinische Behandlungen zurückgegriffen, die nicht zur Bekämpfung von Pathologien bzw. zu therapeutischen Zwecken verschrieben wurden, welche die Ergebnisse von Anti-Doping-Tests beeinflussen können bzw. darauf abzielen.

ART 38 - ATIDOPING - DISQUALIFIKATION VON SPORTKÖRPERN

Ich wurde niemals von einem Sport- bzw. einem ordentlichen Gericht wegen Dopings zu mehr als 6 (sechs) Monaten sanktioniert. (Ethische Erklärung)

ART 39 - ATIDOPING - MASSNAHMEN DER GERICHTSBEHÖRDE

Nicht von der Justizbehörde persönlichen Zwangsmaßnahmen oder Ermittlungen wegen Tatsachen im Zusammenhang mit der Verletzung von Anti-Doping-Gesetzen unterworfen worden zu sein (Ethische Erklärung)

ART 40 - ETHISCHE ERKLÄRUNG

Unter zeitlichen Bedingungen zu sein, die eine Mitgliedschaft als Amateurradfahrer nicht zulassen (siehe Resolution Nr. 6 vom 29.7.2013 des Nationalen Radsportrates). (Ethische Erklärung)

ART 41 - DATENSCHUTZ

Die Teilnahme an der Veranstaltung bringt die Verarbeitung der persönlichen Daten der Teilnehmer zu den in der Datenschutzrichtlinie des Veranstalters beschriebenen Zwecken und auf die dort beschriebene Weise mit sich (Datenschutzaufklärung und Cookie Policy). Der Datenverantwortliche ist der Organisator. Mit der Registrierung für die Veranstaltung bestätigen die Teilnehmer, dass sie die Datenschutzerklärung des Veranstalters sorgfältig gelesen haben.

ART 42 - VIDEOAUFNAHME UND FOTOS

Zur gängigen Praxis gehört bei dieser Veranstaltung die Produktion von Video-Fotomaterial zur Dokumentation der Veranstaltung; unter den Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Anmeldung zur Veranstaltung angeboten werden, bietet der Veranstalter allen Teilnehmern auch die Möglichkeit, die Fotos und Videos der Veranstaltung, in denen ihr Bild zu sehen ist, zu erwerben. Das Video-Fotomaterial betrifft alle Teilnehmer gleichermaßen und wird auf der ENDU-Plattform (Websites und Anwendungen) von Engagigo srl und der offiziellen Website des Athletic Club Meran veröffentlicht und zur Verfügung gestellt, damit es von den Teilnehmern und den von ihnen autorisierten Personen angesehen, gekauft (falls zutreffend) und gemeinsam genutzt werden kann. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass in Anbetracht des öffentlichen Charakters der Veranstaltung, des Umfangs der Dienstleistungen für die Verbreitung und Vermarktung von videofotografischem Material der Veranstaltung und der Unmöglichkeit, das videofotografische Material selektiv zu beschränken, für die Anmeldung und Teilnahme an der Veranstaltung die Genehmigung zur Aufnahme und Verwendung des eigenen Bildes in der Art und Weise und zu den Zwecken, die in diesem Reglement sowie in der Veröffentlichungs- und Datenschutzrichtlinie angegeben sind, erforderlich ist.

ART 43 - ANNAHME VON GESETZEN, VERORDNUNG, HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Die Anmeldung setzt die Kenntnis und bedingungslose Annahme der Ausführungsbestimmungen des Italienischen Radsportverbandes bezüglich der Randonnée, der A.R.I. Regelung für die Art der Veranstaltung sowie dieser Regelung in allen ihren Punkten voraus, welche die "Erklärung der Kenntnis, der Risikoübernahme und des Haftungsausschlusses" darstellt.

Vergangene Events des Clubs

0
Gründungsjahr
0
Anzahl der Mitarbeiter
0
Mitglieder der Fachgruppe Radsport
0
Fitnessbereich für Mitglieder
0
Unterstützende Mitglieder
0
Herren
0
Frauen